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Waldbrandgefahrenprognose für Deutschland

Übersichtskarte Waldbrandgefahr

Übersicht Gefährungsstufen

Gefährdungsstufe 1 - sehr geringe Gefahr

Gefährdungsstufe 2 - geringe Gefahr

  • Arbeiten im Wald sind mindestens zwei Tage zuvor beim zuständigen Revierförster anzumelden.
  • Die Durchfahrt für Waldbesitzer und Jäger für durchzuführende Arbeiten ist gestattet.
  • Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen durchführbar.
  • Es dürfen keine Sprengarbeiten durchgeführt werden.
  • Es dürfen keine chlorhaltigen oder brennbaren Flüssigkeiten ausgebracht werden.
  • Für das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist eine Genehmigung erforderlich.

Gefährdungsstufe 3 - mittlere Gefahr

  • Sägeabfälle und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden. Etwaige Genehmigungen entfallen.

Gefährdungsstufe 4 - hohe Gefahr

  • Schweißarbeiten sind generell verboten. Ausnahmen gelten nur für Bahngleise und den Eisenbahnbetrieb.
  • Öffentliche Wege und Straßen, die durch Wälder führen, dürfen nicht verlassen werden.
  • Parkplätze in Wäldern und ähnliches können für Besucher gesperrt werden.

Gefährdungsstufe 5 - sehr hohe Gefahr

  • Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten für Forstdienstmitarbeiter und Waldbesitzer, die notwendige Arbeiten durchführen.
  • Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten. Die zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Kennzeichnung zu sorgen.

Generell gilt: Rauchen, grillen und offenes Feuer sind strengstens verboten!

Bei Zuwiderhandlung werden hohe Strafen ausgesprochen!