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Hofwüstung, Burgwüstung Hastert
Kurzbezeichnung des Denkmals
Hofwüstung, Burgwüstung Hastert
Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals
Hastert, 41334 Nettetal
Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals
Denkmalbeschreibung
In Nettetal-Leuth, 600 m östlich der Pfarrkirche, liegt in einem Grünlandbereich die Hastert. Dabei handelt es sich um eine vierseitige Grabenanlage mit trapezförmigem Grundriss, die aufgrund archivalischer Überlieferung als ehemalige Burg- oder Hofstätte (Loewe, S. 220) anzusprechen ist.
Die Seitenlänge beträgt von Westen nach Osten 48,00 m und an der Osteseite von Norden nach Süden 51,50 m. Der Graben hat an der Nordseite eine Breite von 7,30 m und an der Westseite von 5,40 m. Der stellenweise stark verlandete Graben hat eine Tiefe von 1,00 m und führt an der West- und Nordseite auch heute noch Wasser. An der Süd- und Ostseite wurde der ehemalige Graben in den letzten Jahren mit Abraum und Gartenabfällen verschüttet.
Die umschlossene Innenfläche stellt sich als ein Plateau dar, das ca. 0,50 m über die Umgebung aufragt. Die Fläche ist uneben und mit 70 - 80 Jahre alten Eichen und jungen Büschen und Sträuchern bewachsen. In der Südostecke befindet sich eine Mulde von 15,00 x 17,00 m, bei der es sich nach J. Funken um die Reste eines Kellers handelt. Dieser Befund deckt sich mit der gargestellten Grabenanlage auf der Tranchot-Karte. Nach einer Zeichnung (Ortsarchiv RAB), die ebenfalls J. Funken 1962 anfertigte, liegt an der Innenseite des östlichen Grabenabschnittes ein Brunnen.
Archäologische Situation
Die Wüstung kann nach G. Loewe (Loewe, S. 220) unter archäologischen Gesichtspunkten als Burg oder Hof, bzw. als Hofesfeste angesprochen werden. Bei einer Hofesfeste handelt es sich um ein herrschaftliches ländliches Anwesen des niederen Adels, das durch wehrhafte Einrichtungen geschützt war. Hofesfesten gelten als einfachste Form mittelalterlichen Wasserburgenbaues, die aus einem größeren Wirtschaftsteil mit einem stattlichen Wohnhaus bestanden. Die gesamte Anlage war durch einen Wassergraben geschützt, der Zugang erfolgte über eine Brücke, bzw. Zugbrücke.
Da bauliche Veränderungen ebenso wie die wirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Einrichtungen historisch in vielen Fällen nicht überliefert sind, zeigt die wissenschaftliche Erfahrung, dass ihre Überreste und die Spuren der Aktivitäten meist als umfangreiches Bodenarchiv im Untergrund erhalten sind. Aufgrund der schriftlichen Nachrichten und der kartografischen Unterlagen sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Bereich der Wüstung Hastert die Relikte einzelner Gebäude im Boden erhalten.
Befunderwartung
Ausgrabungen im Bereich von Hofwüstungen, wie z.B. Haus Stolzenberg bei Priesterath, Haus Asdonk bei Kamp-Lintfort oder dem Daubenspeckshof in Moers-Hülsdonk zeigen, dass im Bereich der historischen Anlage Hastert mit Überresten von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen gerechnet werden muss. Derartige Baubefunde können sowohl steinerner Art (z.B. Fundamente, Pflasterung) als auch hölzerner Art (z.B. Pfostengründungen, Schwellbalken) sein. Auftreten können auch Anlagen des wirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Betriebes wie Brunnen, Abfallgruben und Latrinen. Dazu ist mit Befunden wie Pfostenlöchern und Baugruben sowie bodendenkmalpflegerisch relevanten Schichten zu rechnen, die im Zusammenhang mit der Errichtung, Unterhaltung, Veränderung und Nutzung der Anlage oder einzelner Teile entstanden. Schließlich ist auch von der Existenz untertägiger Überreste von Befestigungselementen (Gräben, Mauern bzw. deren Fundamente oder Ausbruchgruben) auszugehen.
Aufgrund der vorhandenen Überlieferung und in Analogie zu vergleichbaren archäologischen Ausgrabungen, ist davon auszugehen, dass auch im Bereich der Siedlungswüstung Hastert ältere Baubefunde vorhanden sind. Im Laufe der Nutzungszeit bildeten sich innerhalb der Hofanlagen, d.h. auch zwischen den einzelnen Gebäuden, Ablagerungen (Schichten), in denen sich Funde wie z.B. Keramik, Metallgegenstände usw. befinden. Mit der Erhaltung organischer Reste in Brunnen und Latrinen ist zu rechnen. Funde geben unmittelbare Informationen zur Geschichte und Nutzung der Hofanlage sowie des Lebens im Hofbereich und der Umgebung.
Eine besondere Bedeutung kommt im Zusammenhang mit befestigten historischen Anlagen auch den Gräben zu. In Bezug auf ihren archäologischen Informationsgehalt ist es unerheblich, ob sie heute verfüllt oder offen sind. Im Laufe des Bestehens der Gräben lagerten sich in ihnen Schichten ab, die praktisch ein archäologisches Archiv der Entwicklung und Geschichte der jeweiligen Gesamtanlage darstellen. Jede einzelne Schicht einer Grabenfüllung liefert in dieser Hinsicht spezifische Informationen. So deuten beispielsweise Ruhigwasser-Ablagerungen, erkennbar an ihrer Struktur und Zusammensetzung, auf störungslose Zeiträume hin. Eingelagerte Abfallschichten meist mit zahlreichen Funden wie Knochen, Pflanzenresten, zerbrochener Keramik und anderen Alltagshinterlassenschaften, dokumentieren die Lebensweise und die Ernährungsgewohnheiten der Bewohner. In Brand- und Schutthorizonten werden Schadensfeuer und (kriegerische) Zerstörungen sichtbar.
Die Gräben dienten der räumlichen Abgrenzung der Burg von der Umgebung. Sie besitzen zudem eine verteidigungstechnische Bedeutung, da sie die Entfernung zur eigentlichen Hofesfeste vergrößern und ein Annäherungshindernis für Tiere, Menschen und Maschinen darstellen. Als weitere Annäherungshindernisse sind auch Einbauten in den Gräben wie Palisaden anzusprechen. Auch die Brücken mit Pfeilern, Holzfundamenten, Pfahlgründungen und ihre Um- und Ausbauten stellen einen bedeutenden Teil der Grabenbefestigung dar.
Historische Grundlagen
In seiner Auflistung zu den wasserumwehrten Häusern und festen Höfen nennt Föhl (Föhl, S. 113) als Teil des Hofes opgen Have die Grabenanlage "Op de Hastert", ein geldrisches Lehen im Amt Krickenbeck. Die Anlage gehörte zunächst zum Lehngut "Opgenhave", die sich 1394 im Besitz von Heinrich von Krickenbeck befand. Später wurde sie "Rosenhof", "Hausenhof" und "Tienenerb" genannt. In den Lehnsquellen wird sie auch als "Haus Rosen" geführt. Es muss sich demnach um ein wasserumwehrtes Gehöft oder auch um einen ehemaligen befestigten Adelssitz gehandelt haben.
Die kartografische Überlieferung setzt für den Bereich der Wüstung Hastert mit der Tranchot-Karte von 1802/04, Blatt 34, Grefrath (Abb. 2 a), ein. Auf dieser Karte ist die trapezförmige Grabenanlage mit einem Gebäude an der Südseite eingezeichnet. Über die Urkatasterkarte, den preußischen topografischen Karten von 1844 (Abb. 2 b) und 1894 sowie den Nachfolgekarten lässt sich die Entwicklung der Anlage bis in das 20. Jahrhundert weiter verfolgen.
Denkmalrechtliche Begründung
Ortsfestes Bodendenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW sind die im Boden erhaltenen Reste der historisch überlieferten Höfe, der Hofesfesten oder Burganlagen. Die Wüstung Hastert ist aus denkmalpflegerischer Sicht ein bedeutendes Denkmal für die siedlungs- und wirtschaftsgeschichtliche Entwicklung der Stadt Nettetal. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind archäologische Hinterlassenschaften im Untergrund erhalten, bei denen es sich nach wissenschaftlicher Erfahrung sowohl um verschiedenartige Befunde und Funde zu ehemals vorhandenen baulichen Anlagen handelt. Weiterhin ist mit Sachen und Teilen von Sachen der Wasserver- und endsorgung, mit zahlreichen Keramik- und anderen Funden sowie Erdverfärbungen als Siedlungsindikatoren zu rechnen, die im Zusammenhang mit der Errichtung, Unterhaltung und Nutzung der Anlage oder einzelner Teile entstanden.
Die Im Untergrund der Wüstung Hastert befindlichen archäologischen Zeugnisse sowie der sie umgebende und einschließende Boden sind besonders geeignet, die Lebensweise und Gepflogenheiten der Menschen des Mittelalters und der Frühneuzeit sowie die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse dieser Epochen zu dokumentieren. Für den Schutz und Erhalt sprechen deshalb wissenschaftliche Gründe. Zudem ist die Anlage und das untertägig erhaltene Bodenarchiv besonders geeignet zum Aufzeigen der geschichtlichen Entwicklung des Wasserburgenbaus im Rheinland, der Siedlungsgeschichte im Kreis Viersen, der Stadt Nettetal und der Wüstung Hastert. An der Erhaltung des Bodendenkmals besteht ein öffentliches Interesse, da es insofern für die Geschichte des Menschen und die Geschichte der Stadt Nettetal bedeutend ist und insbesondere wissenschaftliche und städtebauliche Gründe für seine Erhaltung sprechen. Die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 DSchG NRW sind als erfüllt anzusehen.
Schutzbereich
Der Schutzbereich umfasst die Innenfläche der Wüstung Hastert, die durch den äußeren Rand der ehemals vorhandenen Wassergräben abgegrenzt wird.
Das Bodendenkmal unterliegt damit den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes.
Bericht aus der Rheinischen Post
