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Landwehr, Leuther Landwehr

Kurzbezeichnung des Denkmals

Landwehr, Leuther Landwehr

Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals
Am Hotschgraf, 41334 Nettetal
(Gemarkung Leuth, Flur 6, Flurstück 58, 203 und 295)
(Gemarkung Leuth, Flur 7, Flurstück 422)

Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals

Denkmalbeschreibung
Westlich des Ortsteiles Leuth, etwa 400 m nordöstlich des Hofes Brand, verlaufen von Südwesten nach Nordosten zwei Teilstücke einer mittelalterlichen Landwehr. Der einzügige Landwehrwall erstreckt sich unmittelbar südöstlich neben dem Weg "Am Hotschgraf".

Das südliche Teilstück ist auf einer Länge von 250 m erhalten. Während der überwiegende Teil des Walles gut erhalten und mit einzelnen alten Bäumen und zahlreichen Sträuchern bewachsen ist, konnten bei der Begehung am südlichen Ende des Landwehrwalles einzelne Eingriffe in den Wall und Anschüttungen im Bereich des Grabens festgestellt werden. Der nördliche Abschnitt der Landwehr ist 100 m lang und ebenfalls mit Bäumen und Sträuchern bewachsen. Hier ist auch der vorgelagerte Graben durch moderneren Aushub stärker ausgeprägt.

Der Landwehrwall hat eine Breite von 6,50 m und eine Höhe von 1,00 m. Der nordwestlich vorgelagerte Graben ist 4,50 m breit und tief (vgl. Profil A - B). Der spitze Winkel, den der genannte Weg in der Ortslage Schwanenhaus mit der Straße nach Leuth bildet, ist heute durch einen eleganten Straßenbogen abgekürzt. Beim Bau dieser Abkürzung ist offenbar ein Teil der Landwehr abgetragen worden.

Historische Grundlagen
Historische Darstellungen der Landwehr finden sich auf der Tranchot-Karte, Blatt 34, Grefrath, aus dem Jahre 1802/04 (siehe Anlage). Hier wird das Denkmal als "Leuther Landwehr" bezeichnet. Nach Gudrun Loewe handelte es sich um eine Gemeinde- bzw. Flurlandwehr, die die Feldflur von Leuth gegenüber den anliegenden Waldungen der Venloer Gemeindeheide abgrenzte (G. Loewe, S. 74). Nach Norden zu erstreckt sich die Landwehr bis zur großen geldrischen Binnenlandwehr (Bodendenkmal VIE 006) und nach Südwesten bis zur Grenze des Herzogtums Jülich, Amt Brüggen, im heutigen Kaldenkirchen (Loewe, S. 200) und der wichtigen Straße von Venlo nach Köln.

Archäologische Situation
Landwehren gehören zu den weitverbreiteten Bodendenkmälern mittelalterlicher Zeitstellung. Sie waren bis zum Ende des Ancien Regime noch in vielen Landesteilen des heutigen Rheinlandes in Funktion. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts sind sie aber bis auf wenige, oft zusammenhanglose Reste verschwunden. Die trifft vor allem auf das Bergische Land zu, während sich am Niederrhein in den Kreisen Wesel und Viersen noch einige längere Teilstücke erhalten haben.

Angelegt als Erdhindernisse bestehen Landwehren sowohl aus einem als auch aus mehreren parallel verlaufenden Wällen, die innen und außen von Gräben begleitet werden. Zur Umgrenzung größerer Landschaftsgebiete angelegt verliefen sie ursprünglich über viele Kilometer lang, sicherten einzelne Landschaftsteile und wurden auch als Fließgewässer angelegt. Die dammartigen Aufschüttungen erreichen eine Höhe von 2,00 - 3,00 m, während die Tiefe der Gräben ca. 1,00 - 1,50 m beträgt. Sie waren durch undurchdringliche, verflochtene und ständig der Pflege bedürftige Hainbuchen- und Weißdornhecken auf den Wallkronen zusätzlich gesichert.

Die heute erhaltenen Landwehren sind zumeist so stark verschliffen, dass sich die charakteristischen Grabenprofile erst durch archäologische Untersuchungen als Bodenverfärbungen abzeichnen. Die erhaltenen Schichten geben Auskunft über den Bau der Anlage, Erweiterungen und Veränderungen. Mögliche eingetragene Funde geben Hinweise auf entsprechende Zeitstellungen und ihre Erbauer.

Denkmalrechtliche Begründung:
Landwehren sind Bodendenkmäler die im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit im unmittelbaren Bereich von Stadt-, Kirchspiel-, Gerichts- oder Territorialgrenzen errichtet und bis in das 17. Jahrhundert hinein genutzt wurden. Sie dürfen in erster Linie als Denkmäler der Friedewahrung gelten, deren Intensivierung einen der Hauptzüge des spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Territorialstaates darstellt. Mit solchen Sperrwällen wurde der Verkehr gezwungen, die an den Durchlässen liegenden Zollstellen zu passieren. Weiterhin sollten sie Felder, Vieh und Weideland vor Übergriffen von Außen schützen. Neben diesen dominierenden fiskalischen Gründen bestand ihre Aufgabe auch darin, die Beweglichkeit feindlicher Verbände einzuschränken.

Die erhaltenen Landwehrabschnitte der Leuther Gemeindelandwehr westlich von Nettetal-Leuth dokumentieren eindrucksvoll die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse im Mittelalter. Im Zusammenhang mit der nördlich gelegenen großen geldrischen Binnenlandwehr (Bodendenkmal VIE 006) werden anhand der Landwehr die Bemühungen der Landesherren deutlich, ihre Gebiete in diesem Spannungsraum zwischen den Herrschaften Geldern, Jülich und den Niederlanden (Venlo) zu sichern. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind archäologische Hinterlassenschaften im Untergrund erhalten. Die Landwehren bei Leuth sind ein unverzichtbares Zeugnis der Menschheitsgeschichte im Rheinland, für den Kreis Viersen und die Stadt Nettetal. Sie stellen eine wichtige landesgeschichtliche Bodenurkunde dar, denn ihre Erforschung dient der Ergänzung und Präzisierung archivalischer Urkunden und historischer Zeugnisse. Sie erfüllen die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NRW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler; an der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse.

Schutzbereich
Der Schutzbereich umfasst den Landwehrwall und den vorgelagerten Graben.

Das Bodendenkmal unterliegt damit den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes.